Wir sichern Ihnen einwandfreie handwerkliche Qualität und eine saubere Arbeit zu.
Für die Auftragsabwicklung und Gewährleistung gelten die Vertragsbedingungen des BGB, die in den beiliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie auch im Internet unter www.malerbetrieb-burczyk.de einzusehen sind.
Das Aufmaß unter § 8 der AGB ist der VOB ATV Teil C entliehen und kann bei beidseitigem Einverständnis auf entsprechende Abschnitte der VOB Teil C ATV DIN 18299 erweitert werden, insbesondere bezogen auf die Leistungsbereiche,
DIN 18340 Trockenbau
DIN 18345 Wärmedämmverbundsysteme
DIN 18363 Maler und Lackiererarbeiten – Beschichtungen
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
DIN 18366 Tapezierarbeiten
Ein Einverständnis besteht, wenn nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.
Nebenleistungen die falls gewünscht meinerseits als Serviceleistung ohne Berechnung ausgeführt werden obliegen ausschließlich dem Risiko des Auftraggebers.
Hierzu gehören (Demontage und Remontage von E-Schalter,-Dosen, Lampen, Regale, etc.).
Bewegung von Möbelteilen, Umräumung, Bilderentfernung und sonstiges.
Bei Unklarheiten, Unverständnis der Leistungsbeschreibungen, technische Angaben etc. bitten wir um Anfrage zur Klärung vor Ihrer Bestellung.
Anfragen während und nach der Arbeitsausführung werden selbstverständlich erklärt, Beanstandungen sind jedoch ausgeschlossen.
Bei Massenangaben seitens des Auftragsgeber bzw. Dritter kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Nach Aufforderung des Auftragsgeber kann vor Arbeitsbeginn eine Überprüfung als Überschlag durchgeführt werden.
Eine Hinweispflicht seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Bei Arbeiten nach Aufwand (z.B. Zeitlohnarbeiten) handelt es sich immer um eine Schätzung, diese werden, einschl. der anfallenden Fahrt- und Wartezeiten, zeitnah zur täglichen Übersicht durch Tagesrapporte vorgelegt und sind vom AG durch Unterschrift innerhalb von 3 Werktagen zu bestätigen oder bei Unstimmigkeiten zur Klärung anzumelden.
Nicht beachtete bestätigte Tagesrapporte können zu umgehender Arbeitseinstellung führen, bzw. gelten nach 8 Werktagen als genehmigt und anerkannt.
Der Auftragsgeber ist in der Pflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den freien Zugang zu sanitären Anlagen bereitzustellen.
Für Anschlussmöglichkeiten Strom 230 V / 16 Amp. Träge oder bei Bedarf 380 V / 32 Amp. Träge und Wasser hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
Ab einem Leistungswert von 5.000,00 € können Abschlagszahlungen angefordert werden, die innerhalb acht Tagen ab Aufforderungszugang auszugleichen sind.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt die Arbeiten einzustellen und die Wiederaufnahme durch Vorkasse, der noch zu erbringenden Leistungen, einzufordern.
Mehrkosten jeglicher Art wie z.B. Längere Gerüststandzeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Weitergabe und / oder Vervielfältigung der Angebotstexte bedarf unserer Zustimmung.
Die Projektierung des Angebot- Kostenvoranschlag- Kostenermittlung ist als geistiges Eigentum urheberrechtlich geschützt.
Bei Auftragserteilung möchten wir Sie bitten, eine Kopie dieser Seite unterschrieben zurückzusenden.
Die Bindungsfrist des vorliegenden Angebots beträgt 30 Werktage.
Darüber hinaus können sich die Einheitspreise im Zuge von Preisanpassungen der Materialhersteller und Lohnkostenerhöhungen ändern.
Bei externer Auftragsbestätigung durch Anschreiben oder Mail sind alle vor beschriebene Hinweise und Ausführungen Vertragsbestandteil.
Der Gerichtsstand ist Wuppertal
Die Bindungsfrist des vorliegenden Angebots beträgt 30 Werktage.
Darüber hinaus können sich die Einheitspreise im Zuge von Preisanpassungen der Materialhersteller und Lohnkostenerhöhungen ändern.
Wir hoffen, dass unser Kostenvoranschlag / Kostenermittlung Ihr Interesse findet und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Die im Kostenvoranschlag aufgeführten Positionen gelesen und verstanden.